Am 1. März ist meteorologischer Frühlingsanfang. Aufgrund der milden Witterung in diesem Jahr hört man schon seit längerem intensives Vogelgezwitscher im Garten. Damit das auch so bleibt bitten wir alle Gartenbesitzer, mit dem Heckenschnitt bis zum Ende des Sommers zu warten. Denn bis dahin brüten viele Singvögel und andere Wildtiere in den Gehölzen und sind auf blickdichte und sichere Verstecke für ihre Jungenaufzucht angewiesen.

Laut Bundesnaturschutzgesetz ist es vom 1. März bis 30. September sogar verboten, die Hecken radikal zu stutzen. Auch Gebüsche und Schilfe dürfen in dieser Zeit nicht gerodet werden. Wer vorsätzlich oder fahrlässig dagegen verstößt, kann schlimmstenfalls zu einer Geldbuße in Höhe von 10.000 Euro verurteilt werden. Ausgenommen davon sind Form- und Pflegeschnitte, bei denen nur der Zuwachs gestutzt wird. Sollte sich schon ein Vogel eingenistet haben, muss auch dieser Schnitt verschoben werden, um die Tiere nicht zu stören.

Der Tierwelt zuliebe sollten Hobbygärtner auch auf Pflegeschnitte verzichten, denn Elterntiere können sich von den Arbeiten so gestört fühlen, dass sie das Nest einfach aufgeben und verlassen - die Brut muss dann verhungern. Außerdem ist das Nest in einer lichten Hecke ohne schützende Zweige für Feinde wie z.B. Raubvögel leicht erkennbar.

Wir bitten Sie deshalb eindringlich: Haben Sie ein Herz für Singvögel und legen Sie die Heckenschere erstmal zur Seite. Die Tiere werden es Ihnen danken.

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