Für unsere Listenhunde fallen aufgrund des Halteverbots in Bayern deutlich höhere Kosten für Versorgung und Vermittlung an. Helfen Sie mit einer Patenschaft.

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Besondere Auflagen, besonderer Aufwand

Das oberste Ziel im Münchner Tierschutzverein ist es natürlich, unseren Schützlingen die Chance auf ein geeignetes, liebevolles Zuhause zu geben. Nach der 1992 erlassenen sog. „Kampfhundeverordnung“ ist es in Bayern gesetzlich untersagt Rassen der Liste 1 zu halten. Im Zuge von Abgaben oder Beschlagnahmungen landen leider viele dieser Hunde bei uns im Tierheim.

Derzeit müssen diese Hunde, verbunden mit Mehrkosten und zusätzlichem Stress, in andere Bundesländer bzw. nach Österreich vermittelt werden. Zusätzliche Kosten für spezielle Betreuung, längerfristige tierärztliche Versorgung, Spezialfutter und Trainingseinheiten fallen an. Einige dieser Kosten können Sie mit einer Gruppen-Tierpatenschaft abdecken.

Übernehmen Sie eine Patenschaft für unsere Listenhunde

Unterstützen Sie unsere Listenhunde mit einer Gruppentierpatenschaft. Eine Gruppentierpatenschaft können Sie ab 7,50 €, 15 € oder 30 € pro Monat abschließen. Auch besteht die Möglichkeit einen individuellen Betrag sowie eine eigene Laufzeit festzulegen – ganz nach Ihren Wünschen.

Die Patenschaftsurkunde – Ein kleines Dankeschön

Als kleines Dankeschön erhalten Sie vom Tierschutzverein München e. V. eine Patenschaftsurkunde, einen Ausweis sowie unser aktuelles „Tierisches München“ Magazin zugeschickt.

Antrag zur Patenschaft

Mit der Angabe meiner E-Mail-Adresse erkläre ich mich damit einverstanden, dass mich der Tierschutzverein München e.V. regelmäßig über Neuigkeiten per E-Mail informiert. Es wird versichert, dass die persönlichen Daten ausschließlich für Vereinszwecke verwendet werden. Gerne stehen Ihnen unsere Tierpfleger zur Verfügung, um Ihnen geeignete Tiere vorzustellen. Bitte beachten Sie bei Ihrem Besuch unsere Öffnungszeiten: Mi. bis So. von 13 Uhr bis 16 Uhr.
Hinweis: Der individuelle Monatsbeitrag muss mindestens 7,50€ betragen.

Ermächtigung zum SEPA-Lastschriftverfahren (Mehrfachmandat)

Ich ermächtige den Tierschutzverein München e.V. die oben beschriebenen Zahlungen der Spendenbeträge von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Auch für ggf. weitere Zahlungen per Lastschrifteinzug, die ich dem Tierschutzverein München e.V. ausschließlich durch eine weitere unterzeichnete Spendenvereinbarung zusichere, gilt dieses Mehrfachmandat. Zugleich erlaube ich meinem Kreditinstitut, die vom Tierschutzverein München e.V. auf meinem Konto eingezogenen Lastschriften einzulösen. Die Frist für die Vorabinformation zum SEPA-Lastschriftverfahren vor Einzug der fälligen Zahlungen beträgt 14 Tage vor Kontobelastung. Hinweis: Ich kann innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten dabei die Bedingungen des Kreditinstitutes.
Bei Personen unter 18 Jahren gilt die Unterschrift des Erziehungsberechtigten. Ihre Patenschaft gilt als Spende und kann gemäß §10 Einkommenssteuergesetz steuermindernd geltend gemacht werden. Bis 200 € pro Jahr gilt der Bankbeleg zur Vorlage beim Finanzamt, bei Spenden über 300 € pro Jahr erhalten Sie von uns unaufgefordert eine Zuwendungsbescheinigung. Die Tierpatenschaft gilt nicht als Mitgliedschaft beim Tierschutzverein München e.V. Sie kann von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden.

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Wir werden Ihre Anfrage schnellstmöglich bearbeiten und uns zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen. Es wird versichert, dass die persönlichen Daten ausschließlich für Vereinszwecke verwendet und nicht an Dritte weitergegeben werden.
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Sie wünschen weitere Informationen? Wenden Sie sich gerne an Galina Chayka