Deutscher Tierschutzbund fordert konsequentes Verbot der Anbindehaltung

Pressemitteilung

18.01.2024

Der Deutsche Tierschutzbund fordert, jegliche Anbindehaltung von Rindern zu verbieten und kritisiert den Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion „Landwirtschaft unterstützen statt ruinieren“, welcher die sogenannte Kombinationshaltung auch zukünftig uneingeschränkt ermöglichen will. Bei der beschönigend „Kombinationshaltung“ genannten saisonalen Anbindehaltung dürfen die Tiere zwar meist 120 Tage im Jahr auf eine Weide oder einen Laufhof, stehen den Großteil des Jahres aber angebunden im Stall – ohne Möglichkeit umher zu laufen. Wie qualvoll dies für Rinder ist, zeigen neue verdeckte Aufnahmen, über die der Bayerische Rundfunk heute berichtet.

 

„Wer sich dafür einsetzt, dass Tiere angebunden und jeglicher Bewegungsfreiheit beraubt im Stall stehen, redet der Tierqual das Wort. Jegliche Form der Tierhaltung, in der Tiere längerfristig fixiert und angebunden werden, ist nicht mit dem Staatsziel Tierschutz vereinbar und gehört verboten“, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Statt die Qual der Tiere mit dem Wort „Kombihaltung“ zu vernebeln sollte alle Kraft darauf verwendet werden, über tiergerechte Lösungen wie den Bau von Laufställen und Außenauslauf nachzudenken. Auch wenn die Situation derzeit herausfordernd ist, darf der Tierschutz nicht aufgegeben werden.“ Schröder kritisiert damit die CDU/CSU-Fraktion, die in ihrem Antrag „Landwirtschaft unterstützen statt ruinieren“ fordert, „auf ideologisch motivierte und unverhältnismäßige Verbote bei der Tierhaltung zu verzichten und Formen der Kombinationshaltung uneingeschränkt auch künftig weiterhin zu ermöglichen“. Über den Antrag wird heute anlässlich des Agrarpolitischen Berichts der Bundesregierung beraten.

 

Nach den Plänen der Bundesregierung soll die Anbindehaltung von Rindern „spätestens in zehn Jahren“ beendet werden – so steht es im 2021 veröffentlichten Koalitionsvertrag. Zwischen einer ganzjährigen und einer saisonalen Anbindehaltung wird dabei nicht unterschieden. Würde die saisonale Anbindehaltung von einem Verbot ausgenommen, müssten Betriebe den Tieren saisonal Weidegang einräumen - üblich sind derzeit 120 Tage im Jahr. „120 Tage auf der Weide bedeutet im Umkehrschluss 245 Tage angebunden im Stall“, erläutert Frigga Wirths, Fachreferentin für Tiere in der Landwirtschaft beim Deutschen Tierschutzbund. Das ist viel zu wenig für die bewegungsfreudigen Tiere!“ Zu bedenken sei außerdem, dass neben Milchkühen auch circa 500.000 Jungtiere und Rinder für die Mast angebunden werden. Unter welchen Bedingungen diese Tiere leben, zeigen die aktuell veröffentlichten verdeckten Aufnahmen. Der Deutsche Tierschutzbund macht sich daher im Gesetzgebungsprozess für ein komplettes Verbot der Anbindehaltung – auch der saisonalen – stark.

 

Im Sommer 2023 war die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) in einem Gutachten zu dem Schluss gekommen, dass es wissenschaftlich erwiesen sei, „dass das Wohlergehen von Kühen, die dauerhaft in Ställen angebunden sind, beeinträchtigt ist“. Die EFSA empfiehlt daher, die Anbindehaltung europaweit zu beenden und die Fixierung von Kühen lediglich während einer Übergangszeit zu erlauben, sofern die Tiere zeitweise eine Weide oder einen Laufhof nutzen können.

 Copyright: Deutscher Tierschutzbund e.V.

Alle Neuigkeiten
.