Häufige Fragen zur Tiervermittlung

  • Tiervermittlung und Beratungsgespräche finden aufgrund der aktuellen Einschränkungen telefonisch bzw. nach Terminvereinbarung statt.

  • Unsere Tierhäuser (Anfragen, Beratung und Terminvergabe) sind täglich, außer an Feiertagen, von 13.00 bis 16.00 Uhr erreichbar. Die Telefonnummern sind auf den jeweiligen Tiersteckbriefen hinterlegt.

  • Ist das Wunschtier gefunden, bitten wir um eine schriftliche Selbstauskunft und schließen einen Abgabevertrag mit dem neuen Tierhalter ab.

  • Bestandteile des Vertrags sind z. B. das Einverständnis, dass wir den neuen Platz kontrollieren dürfen oder dafür zu sorgen, dass junge Katzen, die für eine Kastration im Tierheim noch zu jung waren, kastriert werden.

  • Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis sowie EC-Karte oder Bargeld mit um die Schutzgebühr zu begleichen.

Personalausweis, bei Hunden eine Erlaubnis seitens des Vermieters, Schutzgebühr (bar/EC), evtl. schon Leine, Halsband, Geschirr, Transportbox.

Sollte der Vermieter die Haltung des Hundes nicht dulden, müsste dieser wieder zurück ins Tierheim. Diesen zusätzlichen Stress für das Tier gilt es zu vermeiden.

Innerhalb der ersten drei Monate nach der Vermittlung. Die Nachkontrollen werden nicht angekündigt, lediglich bei Vorkontrollen wird ein Termin vereinbart.

Wir möchten sicherstellen, dass es dem vermittelten Tier gut geht. Zudem möchten wir uns einen Eindruck davon verschaffen, dass sich das Tier gut eingelebt hat. Bei dieser Gelegenheit können etwaige Fragen oder Unklarheiten mit unseren ehrenamtlichen Nachkontolleuren besprochen werden.

Wir möchten Neubesitzer und deren Familienmitglieder, welche im gleichen Haushalt leben, gerne persönlich kennenlernen. Wir möchten uns vergewissern, dass unsere Tiere in verantwortungsvolle Hände übergeben werden damit sie zu einem späteren Zeitpunkt nicht wieder im Tierheim landen.

Laut Tierschutzgesetz (Nach § 6 Abs. 1) dürfen Hunde nicht ohne medizinische Indikation kastriert werden.

Ja, sobald sie alt genug dafür sind. Bei Kaninchen im Normalfall nur die Böcke. Um die dauerhafte Versorgung gewährleisten zu können möchten wir vermeiden, dass die Populationen sich unkontrolliert vermehren.

Ja, die so genannte Schutzgebühr. Viele Tiere müssen tierärztlich untersucht, geimpft und entwurmt werden. Katzen und Hunde bekommen eine zudem Kennzeichnung und werden ggf. kastriert. Die Schutzgebühr wird erhoben um einen kleinen Teil der angefallenen Kosten abzudecken.