Um einen Teil der anfallenden Kosten decken zu können, erheben wir bei der Annahme bzw. Vermittlung von Tieren Gebühren.

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Aufnahme und Vermittlung von Tieren

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass das Münchner Tierheim - ebenso wie alle anderen deutschen Tierschutzeinrichtungen - Gebühren erhebt bei der Aufnahme und Vermittlung von Tieren. Diese Gebühr deckt einen Teil unserer Pflegekosten, dient aber auch zum Schutz der Tiere.

Viele Menschen schaffen sich ein Haustier an, ohne sich vorher ausreichend Gedanken darüber zu machen, welche Verantwortung damit verbunden ist. Wir nehmen diese Verantwortung, unseren Schützlingen gegenüber, sehr ernst und suchen einen passenden Menschen für das Tier und nicht umgekehrt! Die erhobene Schutzgebühr ist somit nicht nur eine Aufwandspauschale, sondern auch eine Hürde für leichtfertige Entscheidungen.

Die entrichtete Gebühr hilft uns, eine artgerechte Betreuung und Versorgung der über 8000 Tiere (pro Jahr) im Münchner Tierheim zu gewährleisten. Nicht nur die Erstuntersuchung beim Tierarzt, die Unterbringung, Fütterung und die Versorgung durch Fachpersonal, sondern auch eventuelle spätere Behandlungen und Training sind unvermeidbare Kostenpunkte, die entstehen. Manche Tiere kommen schwer krank, verletzt oder verwahrlost zu uns, so dass sie über einen längeren Zeitraum intensiv versorgt werden müssen, bevor wir sie vermitteln können. In solchen Fällen behalten wir uns vor die Gebühren entsprechend anzupassen.

Unsere Gebühren

Fragen Sie bitte immer vorher bei uns telefonisch an, ob Kapazitäten für die Tierabgabe vorhanden sind! Bitte haben Sie zudem Verständnis dafür, dass wir nur Tiere aus München-Stadt und München-Land aufnehmen. Sollten Sie außerhalb des Einzugsgebiets München wohnen, erkundigen Sie sich bitte vorab welches Tierheim für Ihren Wohnort zuständig ist. Eine Auflistung aller deutschen Tierheime finden Sie hier.

Hinweis: Die Annahmegebühren richten sich auch nach dem gesundheitlichen Zustand des Tieres, ob es gechipt oder geimpft werden muss und nach dem Trainingszustand bei Hunden.

Hunde* Aufnahmegebühr kein Chip keine Impfung BE Tropen
ab 110€ 30€ 40€ 100€
Listenhunde ohne Gutachten* ab 250€ 30€ 40€ 100€
Katze* Aufnahmegebühr kein Chip keine Impfung unkastriert
ab 60€ 30€ 40€ 50€
Kleintiere* Aufnahmegebühr kein Chip keine Impfung unkastriert
Kaninchen männlich ab 30€ 40€
Kaninchen weiblich ab 30€
Kaninchen tragend nach Absprache
Meerschweinchen männlich ab 30€ 40€
Meerschweinchen weiblich ab 30€
Meerschweinchen tragend nach Absprache
Frettchen ab 60€ 30€ 40€ 40€
Chinchillas ab 60€ 40€
Ratten ab 10€
Mäuse ab 10€
Hamster ab 10€
Degus ab 10€
Streifenhörnchen ab 20€
Vögel* Aufnahmegebühr kein Ring
WAA-Cites Spende 5€
Großsittiche ab 50€ 5€
Wellensittiche ab 20€ 5€
Nymphensittiche ab 25€ 5€
Andere Arten ab 10€ nach Absprache
Sonstige Tiere nach Absprache
*Je nach Gesundheits- und Pflegezustand und Trainingsbedarf des Tieres behalten wir uns vor, die Gebühren entsprechend anzupassen.
Hund Abgabegebühr inkl. Mwst.
Bis 12 Monate (Welpe) 350€
Ab 1 Jahr 300€
Ab 5 Jahren - je nach Fall/Zustand 200€
Ab 10 Jahren und/oder mit besonderen Anforderungen nach Absprache
Katze Abgabegebühr inkl. Mwst.
bis 10 Jahre 100€
mit besonderen Anforderungen nach Absprache
Kleintiere Abgabegebühr inkl. Mwst.
Kaninchen 50€
Meerschweinchen 40€
Ratte 20€
Mäuse 10€
Hamster 10€
Degus 20€
Streifenhörnchen 60€
Frettchen 60€
Chinchilla 50€
Mit besonderen Anforderungen nach Absprache
Vögel Abgabegebühr inkl. Mwst.
Kanarienvögel 10€
Wellensittiche 20€
Zebrafinken 10€
Nymphensittich 25€
Agarponien 25€
Großsittich (Singsittich, Rosella, ...) 55€
WAA-Cites Spende
Mit besonderen Anforderungen nach Absprache
Sonstige Tiere (Pferd, Ziege, Schaf,...)) nach Absprache

Hundesteuerbefreiung

Der Münchner Stadtrat zeigt ein Herz für Hunde:

Wer einen Hund aus unserem Tierheim adoptiert, zahlt demnach ein Jahr lang keine Hundesteuer.

Zitat: "... Bei der Aufnahme eines Haustiers spielen viele Faktoren eine Rolle. Auch wenn bei der Auswahl eines Hundes meist die persönliche Beziehung zum Tier und viele weitere persönliche Präferenzen im Vordergrund stehen, vermag eine Steuerbefreiung zumindest auf die zu vermittelnden Hunde im Tierheim München aufmerksam zu machen und mit in eine Entscheidung für ein Tier einzufließen."

Wir bedanken uns ganz herzlich für diese überaus tierfreundliche Geste.

Das Aussetzen eines Tieres darf nie eine Lösung sein und kann strafrechtlich verfolgt werden. Bitte beachten Sie, dass nur der Eigentümer persönlich das Tier abgeben kann. Ist das nicht möglich, kann er eine schriftliche Vollmacht erteilen, die mit einer Kopie seines Personalausweises vorgelegt werden muss.

Ganz besonders möchten wir betonen: "Tiere haben keinen Preis, sondern einen Wert." Die Höhe des Betrags ist in keinster Weise eine Festsetzung des materiellen Wertes eines Tieres! Ein Tier ist keine Sache, die monetär zu erwerben ist.

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Sie wünschen weitere Informationen? Wenden Sie sich gerne an Tierheim München gGmbH

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